Schenkungs- und Erbschaftsteuer
Schenkungs- und Erbschaftsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen dem Steuerberater insbesondere auch nach der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen.
Gerne betreuen wir sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher "Korrekturmöglichkeiten", z.B. durch Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüche und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.
Gemeinnützige Person
Wir betreuen steuerlich und wirtschaftlich gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Bereiche des Gesundheitswesens.
Wesentliche Tätigkeitsfelder sind:
Betriebsnachfolge
Die Betriebsnachfolge stellt einen sehr umfassenden Komplex dar. Sie wird von den meisten Mandanten im Ansatz unterschätzt. Wir bieten daher als Einstieg ein beratendes Gespräch, um die Problematik und auch die Zeitdauer dieses Prozesses zu erklären.
Als zweite Stufe können dann von uns die steuerrechtlichen Probleme behandelt werden. Weitere rechtliche Unterstützung erhalten Sie durch unser Netzwerk aus Notar und Rechtsanwalt.
Bilanzpräsentation
Wer liebt schon "Zahlenfriedhöfe"?
Wie oft ist es Ihnen schon passiert - wieder eine Jahresabschlussbesprechung, in der endlose Zahlenkolonnen durchgegangen werden, aber sich nichts Wirkliches tut. Vom tatsächlichen Ablauf Ihrer Zahlen kennen Sie sich sowieso am besten aus.
Wir wollen Ihnen bei der Abschlusspräsentation die Zahlenfriedhöfe ersparen. Deshalb haben wir Ihren Jahresabschluss in Grafiken umgesetzt, die sehr schnell und sehr deutlich für klare Aussagen sorgen. Wir können weiterhin mit unserem Programm "Und was wäre wenn..." ihre aktuellen Zahlen verwenden und Ihnen dann zeigen, welche Auswirkungen bestimmte Ereignisse in Ihrem Betrieb haben werden.
Wir denken dabei insbesondere an eine Ausweitung der Umsätze bzw. Kostenreduktionen oder auch Investitionen. Mit Hilfe dieser Werkzeuge können wir direkt sagen, wie sich Ihr betriebliches Ergebnis ändern wird.
Eine Reise in die Zukunft... Steigen Sie zu.
Jahreshochrechnung
Basis für Ihre Finanz- und Steuerplanung
DIm 2. Halbjahr wird eine Gewinnvorschau erstellt. Daraus ermitteln wir die resultierende Steuerbelastung für Sie. Wir stellen fest, ob Sie für das aktuelle Wirtschaftsjahr noch eine Nachzahlung zu leisten bzw. eine Rückzahlung zu erwarten haben. Sollte unsere Prognose auf Rückzahlung lauten, so kann bereits für das letzte Quartal noch die Steuervorauszahlung herabgesetzt werden.
Wir sind der Meinung, dass Sie einen Anspruch darauf haben, noch im aktuellen Jahr zu wissen, wie Ihre Steuerbelastung aussehen wird. Sie können damit eine klare finanzielle Disposition treffen. Sie können auch mit uns besprechen, ob Sie noch im laufenden Jahr Investitionen vornehmen oder sonstige Maßnahmen ergreifen wollen, die das Betriebsergebnis beeinflussen.